Umrüsten der Heizung auf erneuerbare Energien

Die Immobilien- und Baubranche hat momentan ein vorherrschendes Thema: Und zwar das faktische Verbot zum Einbau von Öl- und Gasheizungen als alleinige Energiequellen für Wohn- und Geschäftshäuser ab 2026. Die Anlagen müssen bei Neueinbau dann zu mindestens 65 % erneuerbare Energien verwenden. Selbstverständlich gibt es bereits seit Jahren Technologien, die das gewährleisten. Da ein Baugenehmigungsverfahren für Mehrfamilienhäuser aber bis zu 6 Jahren dauern kann, sind die Planungen zuzmindest teilweise anzupassen. Das geht natürlich auch mit erhöhten Kosten einher. Aber nicht nur das. Auch der Platz für Wärmepumpe, Solartechnologie, Pellets oder Scheitholz muss vorhanden sein. Keine leichte Aufgabe in den dicht bebauten Städten mit kleinen Grundstücken oder Dächern mit Ost-West-Ausrichtung.

Die ohnehin gestiegenen Baukosten und der Baustoffmangel setzen der Branche zu. Die Koalition hält trotzdem an ihren hochgesteckten Zielen im sozialem Wohnungsbau, der Umsetzung der beschlossenen Klimaziele und der Energiewende fest. Künftig beteiligt sich die öffentliche Hand zwar an den gestiegenen Kosten und hat dafür sogar das Gesetz geändert. Das gilt bisher aber nur für Bauvorhaben des Bundes.

Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengefasst. Was genau ist beschlossene Sache und wen betrifft es?  Darüber hinaus gibt es individuelle Beratungstermine unter anderem bei den Verbraucherzentralen und den Energieberatern in Ihrer Stadt.

Ab 2024 Einbauverbot für reine Öl- und Gas-Heizungen in Deutschland  

Kein Thema nimmt in der Innenpolitik der Ampel-Koalition so viel Raum ein, wie das Thema Klimaschutz und Energiewende. Eine dieser Maßnahmen ist das praktische Verbot, Gasheizungen als alleiniges Heizgerät einzubauen. Laut Koalitionsvertrag gilt dies ab dem 1. Januar 2024. Ab dann muss nämlich jede neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energien einkoppeln. Was eine reine Gasheizung natürlich nicht erfüllt. Aktuell sind neue reine Gasheizungen noch erlaubt. Als „Hybridheizung“ in Verbindung mit „sauberen“ Energien wie etwa einer Solaranlage werden sie sogar noch staatlich gefördert. Bei dieser Kombination erhalten Sie 30 Prozent Förderung. War die alte Heizung eine Ölheizung so erhalten Sie in Kombination mit einer Solaranlage sogar 40 Prozent Förderung.
Was genau auf die Verbraucher und Besitzer einer Gasheizung zukommt, wird erst das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz zeigen, das voraussichtlich im Herbst kommt.

 

Muss ich meine Gasheizung abschaffen?

Ist eine neue Gasheizung noch zu empfehlen?

Welche Alternativen zur Gas- oder Ölheizungen bieten sich an?

Was kostet der Umbau einer Heizung?

Welche Zuschüsse gibt es?

 

Muss ich also meine Gasheizung abschaffen?

Es gibt bundesweit rund zehn Millionen Gasheizungen. Die können nicht alle auf einen Schlag abgeschafft werden. Die Regelung betrifft nur Heizungen, die neu gebaut werden –  aktuell sind das rund 800.000 Anlagen im Jahr. Bereits eingebaute Öl- und Gasheizungen im Bestand dürfen also weiterlaufen.

  • In Kombination mit erneuerbaren Energien sind Hybridheizungen auch nach 2026 noch erlaubt.
  • Bei vielen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, greift die Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Stand 2022 betrifft das Heizungsanlagen, die vor dem Jahr 1992 in Betrieb genommen wurden. Die Austauschpflicht gilt unabhängig von den Neuregelungen des Klimapakets.
  • Es gibt keine Fördergelder mehr für reine Öl- und Gasheizungen.

Aber es wird jetzt neu eine Übergansgfrist für die Umstellung geben, in der Eigentümer gebrauchte Gas- oder Ölheizung nutzen können. Im Fall von Heizungshavarien muss die Pflicht zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ausnahmsweise nicht sofort beim Heizungseinbau, sondern erst innerhalb von drei Jahren nach dem Austausch erfüllt werden. Das entlastet dann nicht nur die Eigentümer sondern auch die Heizungsbauer, die teilweise schon jetzt Wartezeiten von einem Jahr in Aussicht stellen.

 

Ist eine neue Gasheizung noch zu empfehlen?                

Prinzipiell bringt eine Gasheizung zahlreiche Vorteile mit sich. Sie ist relativ günstig in der Anschaffung, benötigt wenig Platz und ist eine zuverlässige Technologie. Nachteilig wird sich aber der Beschluss der Regierung auswirken. Die Verbraucherzentralen rechnen damit, dass die Auflagen bald strenger werden oder das neue Gasheizungen – wie es auch für Ölheizungen geschehen ist – künftig komplett verboten werden könnten. Des Weiteren ist man mit einer Gasheizung stark von anderen Ländern abhängig, so dass enorme Preisanstiege möglich sind. Energie-Experten raten also von einem Einbau ab. Die derzeitige politische Lage gibt diesen vermutlich Recht.

 

Welche Alternativen zu Gas- oder Ölheizungen bieten sich an?

Alternativen sind oft Hybridheizungen, zum Beispiel eine Wärmepumpe. Bei älteren Häusern muss man prüfen, ob sie für diese Heiztechnologie geeignet sind. Empfehlenswert ist auch eine Solarthermieanlage kombiniert mit einem Gasbrennwertkessel. Auch das Heizen mit Öfen für Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel,  Wärmepumpen, Hybridgeräte, Gasheizungen mit nachhaltigem Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist eine Kombinationsmöglichkeit oder Alternative.

Die Heizungswahl ist eine individuelle Entscheidung, die zum Gebäude passen muss: Größe und Beschaffenheit des Hauses, die Anzahl der Bewohner, Dachausrichtung, Heizkörper oder Fußbodenheizung und vieles andere spielen eine Rolle, welches Heizsystem das Beste sein kann. Es gilt also, das genau zu prüfen, Experten dazuvzuvnehmen oder klassisch den Einbau einer Hybridheizung bei Ihrem Heizungsbauer anzufragen. Dieser prüft dann genau die Gegebenheiten und wägt mit Ihnen das Für und Wider ab.

 

Was kostet der Umbau einer Heizung?

Nach Erhebungen der Verbraucherzentralen muss der Hausbesitzer für die Installation einer Wärmepumpe 17.000 bis 32.000 Euro investieren. Der Einbau einer Pelletheizung kostet 25.000 bis 28.000 Euro, eine Brennstoffzelle kostet 35.000 bis 40.000 Euro, und ein Scheitholz-Vergaserkessel 13.000 bis 15.000 Euro.  Das ist deutlich teurer als der Einbau einer Öl-Brennwertheizung, aber durch die aktuellen staatlichen Fördermittel lässt sich der finanzielle Aufwand deutlich senken. Aufgrund der Individualität aller baulicher Gegebenheiten in der Immobilie können diese Preise ausschließlich ein Gefühl für den Preis wiedergeben. Wer starten will, muss sich daher ein individuelles Angebot machen lassen.

 

Welche Zuschüsse gibt es?

Der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen wird  aktuell so stark gefördert wie noch nie: So übernimmt der Staat beispielsweise beim Einbau nachhaltiger Wärmepumpenheizungen 35 Prozent der Gesamtkosten. Wenn eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird, beträgt die Förderung sogar 45 Prozent. In Verbindung mit weiteren Zuschüssen kann man sich so mit etwas Glück bis zur Hälfte der neuen Heizung bezahlen lassen.