Das Bieterverfahren als zeitgemäße Verkaufsoption für Immobilien

Die Besonderheiten des Bieterverfahrens im Vergleich zur herkömmlichen Vorgehensweise. Das Bieterverfahren ist eine immer beliebter werdende Methode beim Immobilienverkauf in Deutschland. Obwohl es im Ausland bereits als etablierte und erfolgreiche Verkaufsform gilt, gewinnt es auch hierzulande nach und nach an Bedeutung.

Im Gegensatz zur traditionellen Vorgehensweise legt der Verkäufer beim Bieterverfahren keinen festen Verkaufspreis fest. Der Preis wird stattdessen durch die Angebote der Interessenten bestimmt. Es gibt keinen vorher festgelegten Mindestpreis, was den Interessenten ermöglicht, ihre Angebote möglichst unbeeinflusst abzugeben. Die Vielzahl der Angebote schafft automatisch eine Wettbewerbssituation, die zu einem Anstieg des Kaufpreises führen kann. Somit werden die Preise beim Bieterverfahren über Angebot und Nachfrage geformt.

Inhaltsverzeichnis

Was unterscheidet das Bieterverfahren von Auktionen und Versteigerungen?

Wie gestaltet sich der Ablauf des Bieterverfahrens?

Bieterverfahren offline oder online?

Verschiedene Bieterverfahren und ihre Unterschiede

Die Rolle des Immobilienmaklers beim Bieterverfahren

Vorteile und Nachteile des Bieterverfahrens im Detail

Wann ist das Bieterverfahren empfehlenswert?

Was unterscheidet das Bieterverfahren von Auktionen und Versteigerungen?

Im Gegensatz zu Auktionen oder Versteigerungen ist das Höchstgebot im Bieterverfahren rechtlich nicht bindend. Der Verkäufer hat die Freiheit, das Höchstgebot anzunehmen oder abzulehnen. Es besteht keine Verpflichtung, den Verkauf abzuwickeln, wenn der erzielte Preis zu niedrig ist. Ebenso kann der Verkäufer auch ein niedriges Angebot vorziehen, insbesondere wenn die Vorstellungen eines bestimmten Interessenten passen. Im Bieterverfahren sind die Bieter nicht an ihr Gebot gebunden und können den Verkauf jederzeit ablehnen. Im Gegensatz dazu führt bei Auktionen der erteilte Zuschlag zwingend zu einem Verkauf.

Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer beim Bieterverfahren also erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.

Wie gestaltet sich der Ablauf des Bieterverfahrens?

Der Immobilienmakler veröffentlicht das Exposé der Immobilie, meist ohne Preisangabe, um das Bieterverfahren und die Besichtigungstermine anzukündigen. Es folgt eine Sammelbesichtigung, gelegentlich auch Einzelbesichtigungen. Innerhalb einer festgelegten Frist geben die Kaufinteressenten ihre Gebote ab. Der Verkäufer kann einen Mindestpreis und andere Voraussetzungen für den Verkauf angeben. Der Immobilienmakler wertet die Gebote aus und erstellt dem Verkäufer eine Liste mit den unverbindlichen Geboten. Schließlich entscheidet sich der Verkäufer für einen Bieter, und es kommt zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags.

  1. Der Immobilienmakler veröffentlicht das Exposé der Immobilie (meist ohne Preis), um das Bieterverfahren und die Besichtigungstermine anzukündigen.
  2. Es kommt zu einer Sammelbesichtigung der Immobilie. In Einzelfällen sind auch Einzelbesichtigungen möglich.
  3. Innerhalb einer festgelegten Frist geben die Kaufinteressenten ihre Gebote ab.
  4. Es besteht die Möglichkeit für den Verkäufer, einen Mindestpreis und andere Voraussetzungen für einen Verkauf anzugeben.
  5. Der Immobilienmakler wertet die Gebote aus und erstellt dem Verkäufer eine Liste mit den unverbindlichen Geboten.
  6. Der Verkäufer entscheidet sich für einen Bieter.
  7. Es kommt zum Notarvertrag.

Bieterverfahren offline oder online?

Je nach Vertragsart kann das Bieterverfahren offline oder online abgewickelt werden. Bei der Offline-Variante geben die Interessenten ihre Gebote persönlich oder auf dem Postweg ab. Dies minimiert mögliche Fehlerquellen im Vergleich zu Telefongesprächen. Die Gebotsabgabe erfolgt in der Regel innerhalb einer Frist von mehreren Tagen oder Wochen nach der Besichtigung. Bei der Online-Variante bieten die Kaufinteressenten über eine Internetplattform in einem festgelegten Zeitfenster. Dies ermöglicht transparente Prozesse und eine schnellere Durchführbarkeit.

Verschiedene Bieterverfahren und ihre Unterschiede

Es gibt verschiedene Arten von Bieterverfahren, darunter das strukturierte, offene und private Bieterverfahren. Das strukturierte Bieterverfahren folgt einem klar definierten Ablauf, um die Verkaufschancen zu erhöhen und einen attraktiven Preis zu erzielen. Das offene Bieterverfahren beginnt mit einem offenen Besichtigungstermin, gefolgt von einer Bietfrist. Das private Bieterverfahren zielt darauf ab, Immobilien privater Eigentümer zu veräußern.

Ein strukturiertes Bieterverfahren folgt einem klar definierten Ablauf, um die Verkaufschancen zu erhöhen und einen attraktiven Preis zu erzielen. Die eingesetzten Strukturen helfen dabei, die Transparenz des Verfahrens für den Verkäufer und den Käufer sicherzustellen und eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Deshalb unterteilt sich das strukturierte Bieterverfahren in mehrere Stufen, die von der Vorbereitung der Verkaufsunterlagen und der Vermarktung der Immobilie über den Bietprozess bis zum allfälligen Vertragsabschluss reichen.

Ein offenes Bieterverfahren beginnt mit der Ankündigung eines offenen Besichtigungstermins, bei dem potentielle Käufer die Immobilie begutachten können. Im Vorfeld der Bietfrist setzt der Makler eine Open-Haus-Besichtigung an, um den späteren Bietern das Verkaufsobjekt zu präsentieren.

Ein privates Bieterverfahren zielt darauf ab, ein Immobilienobjekt eines privaten Eigentümers zu veräußern. Die Begriffe offenes Bieterverfahren und privates Bieterverfahren werden teilweise synonym verwendet. Es geht vordergründig darum, diese private Verkaufsstrategie im Immobilienverkauf von Auktionen und Versteigerungen abzugrenzen. Der Begriff öffentliches Bieterverfahren wird in jenen Fällen verwendet, in denen öffentliche Körperschaften wie Gemeinden als Immobilienverkäufer auftreten und ein gesetzlich geregeltes Bieterverfahren ausschreiben.

Die Rolle des Immobilienmaklers beim Bieterverfahren

Die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers ist besonders empfehlenswert beim Bieterverfahren. Er erstellt ein ausführliches Exposé, organisiert den Ablauf des Verfahrens und berät den Verkäufer. Dank seiner Erfahrung und einem umfangreichen Kundenstamm kann der Makler potenzielle Käufer kontaktieren und dem Verkäufer eine Liste mit unverbindlichen Kaufangeboten präsentieren.

Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens im Detail

Welche Vorteile hat das Bieterverfahren?

 

– Schnelle Durchführung

– Effizient durch zeitgleiche Gebote

– Preiserhöhender Wettbewerb

– Keine direkte Preisverhandlung

– Verkäufer ist an kein bestimmtes Gebot gebunden

Welche Nachteile hat das Bieterverfahren?

– Weniger individuelle Betreuung bei Sammelbesichtigungen

– Unkenntnis und Vorbehalte gegenüber dem Verfahren

– Potenzielle Interessenten könnten durch Sammelbesichtigungen abgeschreckt werden

– Bieter können ihre Gebote jederzeit zurückziehen

– Teilnahme von Bietern ohne echtes Interesse möglich

– Rechtliche Unverbindlichkeit des Gebotes sowohl für Käufer als auch für Verkäufer

Wann ist das Bieterverfahren empfehlenswert?

Das Bieterverfahren ist besonders geeignet für Häuser in guter Lage, die entweder ein besonders hohes Interesse der Käufer generieren oder renovierungsbedürftig sind. Bei stark unterschiedlichen Preisvorstellungen potenzieller Interessenten ermöglicht das Bieterverfahren eine präzise Steuerung des Preises. Zudem ist es sinnvoll, wenn der Verkäufer schnell Liquidität benötigt, beispielsweise aufgrund eines Darlehens, das zurückgezahlt werden muss. Das Bieterverfahren erlaubt einen schnellen Verkauf zu einem akzeptablen Preis.