Immobilienverkauf im Bieterverfahren
Das Bieterverfahren als Möglichkeit des Immobilienkaufs- und verkaufs wird immer beliebter. Während es im Ausland schon längst eine gängige und erfolgreiche Verkaufsform ist, gewinnt es in Deutschland ebenfalls nach und nach an Bedeutung.
Das Bieterverfahren unterscheidet sich von der üblichen Vorgehensweise dadurch, dass der Verkaufspreis durch die Angebote der Interessenten geäußert wird. So legt der Verkäufer in der Regel keinen Verkaufspreis fest. Er nimmt die Angebote der Interessenten entgegen und entscheidet sich für den besten Preis. Es gibt üblicherweise auch keinen festgelegten Mindestpreis. So wird garantiert, dass die Interessenten ihr Angebot möglichst unbeeinflusst treffen können. Wenn es zahlreiche Angebote für die Immobilie gibt, entsteht automatisch eine Wettbewerbssituation, die zu einem Anstieg des Kaufpreises führen kann. So bilden sich beim Bieterverfahren die Preise über Angebot und Nachfrage.
Inhaltsverzeichnis
Was unterscheidet das Bieterverfahren von Auktionen und Versteigerungen?
Wie läuft das Bieterverfahren ab?
Bieterverfahren offline oder online?
Verschiedene Bieterverfahren und deren Unterschiede
Unterstützung beim Bieterverfahren durch einen Immobilienmakler
Vorteile und Nachteile von Bieterverfahren
Was unterscheidet das Bieterverfahren von Auktionen und Versteigerungen?
Im Gegensatz zum Ergebnis einer Auktion oder Zwangsversteigerung ist das Höchstgebot im Bieterverfahren rechtlich nicht bindend. Dem Eigentümer und Verkäufer der Immobilie steht es daher frei, das Höchstangebot anzunehmen oder abzulehnen. Falls dem Verkäufer der erzielte Preis zu niedrig ist, besteht keine Verpflichtung, den Immobilienverkauf abzuwickeln. Es besteht aber ebenso die Möglichkeit, ein Angebot mit einem niedrigen Preis vorzuziehen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Vorhaben eines bestimmten Interessenten zusagen und der reine Gewinn nicht an erster Stelle steht. Während sich auf der einen Seite der Verkäufer für ein beliebiges Angebot entscheiden kann, sind die Bieter, also auch der Meistbietende, nicht an sein Gebot gebunden und können daher den Immobilienverkauf jederzeit ablehnen. Bei Auktionen und Versteigerungen führt hingegen der erteilte Zuschlag zwingend zu einem Verkauf der Immobilie. Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer beim Bieterverfahren also erst durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Wie läuft das Bieterverfahren ab?
- Der Immobilienmakler veröffentlicht das Exposé der Immobilie (meist ohne Preis), um das Bieterverfahren und die Besichtigungstermine anzukündigen.
- Es kommt zu einer Sammelbesichtigung der Immobilie. In Einzelfällen sind auch Einzelbesichtigungen möglich.
- Innerhalb einer festgelegten Frist geben die Kaufinteressenten ihre Gebote ab.
- Es besteht die Möglichkeit für den Verkäufer, einen Mindestpreis und andere Voraussetzungen für einen Verkauf anzugeben.
- Der Immobilienmakler wertet die Gebote aus und erstellt dem Verkäufer eine Liste mit den unverbindlichen Geboten.
- Der Verkäufer entscheidet sich für einen Bieter.
- Es kommt zum Notarvertrag.
Bieterverfahren offline oder online?
Je nach Vertragsart wickelt der Verkäufer das Bieterverfahren entweder offline oder online ab. Beim Bieterverfahren mit Offline-Variante geben die Interessenten ihr Gebot idealerweise persönlich oder auf dem Postweg ab, um die Fehlerquellen eines Telefongesprächs zu umgehen. Für die Gebotsabgabe ist eine Frist von mehreren Tagen oder Wochen nach der Besichtigung üblich. Im Falle der E-Mail-Korrespondenz gibt es ebenfalls einen Stichtag. Die Bieter werden per E-Mail über das aktuelle Höchstgebot informiert und können innerhalb der Frist in der Regel nur ein Angebot einreichen. Sollten mehrere Gebote in gleicher Höhe eingegangen sein, kann eine zweite Gebotsrunde eingeläutet werden. In diesem Fall werden die Bieter über das bisher höchste Gebot informiert und können wieder ein Gebot abgeben. Das Verfahren kann solange wiederholt werden, bis das höchste Gebot ermittelt wurde bzw. der Verkäufer einem Bieter den Zuschlag erteilt.
Beim Online-Bieterverfahren bieten die Kaufinteressenten in einem festlegten Zeitfenster über eine Internetplattform mit. Sie loggen sich mit den erhaltenen Zugangsdaten in den geschützten Plattformbereich ein und können innerhalb der Frist jederzeit auf die Gebote der Mitbietenden reagieren. Da die Kaufinteressenten das jeweilige Höchstgebot sehen und die Änderungen mitverfolgen, erweist sich ein Online-Bieterverfahren als sehr transparent. Das Zeitfenster zur Gebotsabgabe ist in der Regel sehr viel kürzer als beim Offlineverfahren.
Für den Immobilienverkäufer kann ein Online-Bieterverfahren daher innerhalb einer kurzen Zeitspanne einen hohen Verkaufspreis bringen. Gegenüber den anderen Bieterverfahren, die ohne Beteiligung einer Internetplattform ablaufen, punktet dieses onlinebasierte Prozedere mit der schnellen Durchführbarkeit.
Strukturiertes Bieterverfahren, offenes Bieterverfahren, privates Bieterverfahren – was ist der Unterschied?
Ein strukturiertes Bieterverfahren folgt einem klar definierten Ablauf, um die Verkaufschancen zu erhöhen und einen attraktiven Preis zu erzielen. Die eingesetzten Strukturen helfen dabei, die Transparenz des Verfahrens für den Verkäufer und den Käufer sicherzustellen und eine objektive Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Deshalb unterteilt sich das strukturierte Bieterverfahren in mehrere Stufen, die von der Vorbereitung der Verkaufsunterlagen und der Vermarktung der Immobilie über den Bietprozess bis zum allfälligen Vertragsabschluss reichen.
Ein offenes Bieterverfahren beginnt mit der Ankündigung eines offenen Besichtigungstermins, bei dem potentielle Käufer die Immobilie begutachten können. Im Vorfeld der Bietfrist setzt der Makler eine Open-Haus-Besichtigung an, um den späteren Bietern das Verkaufsobjekt zu präsentieren.
Ein privates Bieterverfahren zielt darauf ab, ein Immobilienobjekt eines privaten Eigentümers zu veräußern. Die Begriffe offenes Bieterverfahren und privates Bieterverfahren werden teilweise synonym verwendet. Es geht vordergründig darum, diese private Verkaufsstrategie im Immobilienverkauf von Auktionen und Versteigerungen abzugrenzen. Der Begriff öffentliches Bieterverfahren wird in jenen Fällen verwendet, in denen öffentliche Körperschaften wie Gemeinden als Immobilienverkäufer auftreten und ein gesetzlich geregeltes Bieterverfahren ausschreiben.
Welche Rolle spielen wir als Immobilienmakler beim Hausverkauf durch das Bieterverfahren?
Wie immer beim Immobilienverkauf ist es auch beim Bieterverfahren empfehlenswert, einen Makler zur Unterstützung heranzuziehen. Insbesondere dann, wenn man noch keine Erfahrung mit diesem Verfahren, aber auch dem Hausverkauf im Allgemeinen hat. Ihr Makler erstellt ein ausführliches Exposé und organisiert den Ablauf des Verfahrens. Er hat das nötige Knowhow, um Sie bestmöglich zu beraten und Ihnen empfehlen zu können, welche Verkaufsstrategie sich am besten eignet. Durch die nötige Erfahrung und den sehr umfangreichen Kundenstamm bei KOENGETER IMMOBILIEN kann Ihr Makler mögliche Kaufinteressenten kontaktieren. Am Ende erhält der Verkäufer eine Liste mit den unverbindlichen Kaufangeboten und kann eine finale Entscheidung treffen. Wie auch beim herkömmlichen Hausverkauf zahlen Sie je nach Bundesland maximal die Hälfte der Kosten für den Makler. In einigen Bundesländern muss der Käufer die Maklerprovision sogar komplett übernehmen. Die Investition lohnt sich also für Sie.
Welche Vorteile hat das Bieterverfahren?
- Kann schnell durchgeführt werden
- Effizient, da mehrere Interessenten zeitgleich ihre Gebote abgeben
- Preiserhöhender Wettbewerb zwischen den Interessenten
- Keine direkte Preisverhandlung
- Käufer unter Zeitdruck erhalten durch die Kürze des Verfahrens schneller ihre Wunschimmobilie und reduzieren ihre Unterhaltskosten
- Verkäufer ist an kein bestimmtes Gebot gebunden
Welche Nachteile hat das Bieterverfahren?
- Bei Sammelbesichtigungen kann weniger auf die individuelle Fragen des Interessenten eingegangen werden
- Relativ neues Verfahren – es gibt durch Unkenntnis noch einige Vorbehalte zum Bieterverfahren
- Sammelbesichtigungen können potenzielle Interessenten abschrecken
- Der Bieter kann sein Gebot jederzeit zurückziehen
- Es besteht die Gefahr, dass viele Bieter ohne wirkliches Interesse an der Besichtigung teilnehmen
- rechtliche Unverbindlichkeit des Gebotes sowohl für Käufer als auch für Verkäufer
In welchen Fällen ist das Verfahren empfehlenswert?
Besonders geeignet ist das Bieterverfahren für Häuser, die sich zwar in guter Lage befinden, aber beispielsweise renovierungsbedürftig sind. Für solche Immobilien gibt es prinzipiell zahlreiche Interessenten, doch deren Preisvorstellungen sind gehen stark auseinander. Durch ein Bieterverfahren kann man den Preis gut lenken. Vermeintlich unverkäufliche Immobilien erhalten durch das Verfahren erhöhte Aufmerksamkeit. Des Weiteren ist ein Bieterverfahren sinnvoll, wenn der Verkäufer schnell Liquidität benötigt, beispielsweise, wenn ein Kreditinstitut auf die rasche Rückzahlung eines Darlehens drängt oder aus anderen Gründen eine schnelle Abwicklung des Immobilienverkaufs angestrebt wird. Das Bieterverfahren gegen Höchstgebot erlaubt Ihnen einen schnellen Verkauf zu einem akzeptablen Verkaufspreis.