Notartermin beim Immobilienkauf – Tipps & Tricks

Der Notartermin gehört zu einem Immobilienkauf normalerweise so sicher dazu wie der Grundbucheintrag und die Grunderwerbssteuer. Ohne Notartermin kann die Kaufabwicklung üblicherweise nicht sachgemäß und rechtlich einwandfrei über die Bühne gebracht werden. Gerade weil es bei einem Immobilienkauf um eine langfristige Investition geht und beide Parteien bei einem solchen Deal gut abgesichert sein sollen, steht der Notar in der Pflicht den Kauf fachmännisch zu begleiten und sämtliche relevante Schritte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Was genau passiert aber beim Notartermin? Viele zukünftige Immobilienbesitzer, aber auch viele Verkäufer von Grundstücken und Häusern stellen sich diese Frage. Nachfolgend wird deshalb das Aufgabengebiet eines Notars geklärt. Zusätzlich gibt es hilfreiche Tipps und Tricks rund um den Notartermin.

Was passiert vor dem Notartermin?

Der Notar hat bei einem Immobilienkauf bzw. -verkauf mehrere wichtige Aufgaben, die er im Interesse beider Parteien übernimmt. Das bedeutet, dass von den Leistungen des Notars sowohl der Käufer als auch der Verkäufer profitiert, weil beide dank der Arbeit des Notars vor Fehlern oder Irrtümern geschützt werden. Deshalb setzt der Notar einen ersten Entwurf für den Kaufvertrag eigenhändig auf. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Kaufvertrag den derzeit gültigen Richtlinien entspricht und keine Fehler enthält. Schon vor dem Notartermin bekommen Käufer und Verkäufer der Immobilie den Entwurf zugesendet und können sich entsprechend intensiv mit dem Vertrag auseinandersetzen. Das ist für spätere Fragen wichtig. Gegebenenfalls kann es passieren, dass ein Notar beide Parteien schon vor dem Aufsetzen eines Entwurfs für den Kaufvertrag zu einem Gespräch bittet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn etwa Sonderrechte im Grundbuch eingetragen sind oder das Haus mitsamt bestehenden Mietverhältnissen verkauft wird. Für diesen Termin müssen die Parteien nicht extra bezahlen.

Was geschieht während des Notartermins?

Nachdem beide Parteien ausreichend Zeit gehabt haben, um sich mit dem Entwurf für den Kaufvertrag auseinandersetzen zu können, wird ein Notartermin für die Beurkundung festgelegt. Während dieses Termins werden zunächst die Personalien von Käufer und Verkäufer geprüft. Anschließend wird der komplette Kaufvertrag durch den Notar verlesen. Unter normalen Umständen kann und darf es von dieser Vorgehensweise keine Ausnahmen geben. Während des Verlesens haben Käufer wie Verkäufer jederzeit die Möglichkeit Fragen zum Kaufvertrag zu stellen. Ziel ist es, dass sämtliche Aspekte und Faktoren rund um den Kaufvertrag für beide Parteien vollkommen klar sind. Sobald es keine weiteren Fragen zu klären gibt, erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Käufer, den Verkäufer sowie auch den Notar. Kopien des Dokumentes bekommen beide Parteien ausgehändigt, während der originale Kaufvertrag im Besitz des Notars verbleibt. Parallel dazu bekommen das Finanzamt, das Grundbuchamt, der Makler sowie gegebenenfalls der Verwalter und das Finanzierungsinstitut ebenfalls eine Kopie des Kaufvertrags.

Unterschrift Notartermin

Was geschieht nach dem Notartermin?

Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet wurde und alle relevanten Stellen ihre Kopie des Dokuments erhalten haben, ist die Arbeit des Notars entgegen der allgemeinen Auffassung noch nicht beendet. Jetzt kümmert er sich um die Grundbucheintragung des neuen Käufers, wobei der Status zunächst als „reserviert “ vermerkt wird. Für den Käufer ist dies ein wichtiger Schritt, denn erst wenn er endgültig im Grundbuch als Besitzer der Immobilie eingetragen wurde, gehört diese tatsächlich ihm. Parallel zur Eintragung ins Grundbuch kümmert der Notar sich zudem noch um die eventuelle Löschung von Altlasten, die vom Vorbesitzer ins Grundbuch eingetragen wurden. Sobald schließlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorliegt und der Verkäufer dem Notar den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, wird der Käufer von ihm als neuer Besitzer ins Grundbuch eingetragen.

Tipps und Tricks rund um den Notartermin

Tipp 1: Käufer wählt und zahlt den Notar

Den Notar bezahlt normalerweise der Käufer einer Immobilie. Das mag auf den ersten Blick ein Nachteil sein, bietet dem Verkäufer aber ein Plus an Sicherheit. Da der Käufer den Notar bezahlt, hat er das Wahlrecht und kann sich einen Notar aussuchen, der ihm gefällt. Wer kann, sollte von den Erfahrungen von Freunden und Bekannten profitieren und sich so einen optimalen und sehr vertrauenswürdigen Notar sichern.

Tipp 2:  Fristen punktgenau einhalten

Wenn es um einen Immobilienkauf geht, existiert eine ganze Reihe unterschiedlicher Fristen, die von allen beteiligten Parteien eingehalten werden sollten. Damit der Notar seine Arbeit ungehindert erledigen kann und der Immobilienkauf reibungslos über die Bühne geht, sollten sich sowohl Käufer als auch Verkäufer an die mitgeteilten Fristen halten. Anderenfalls kommt es zu Verzögerungen, die für beide Seiten Unsicherheit und zusätzlichen Stress bedeuten.

Tipp 3: Notwendige Unterlagen fristgemäß zusammenstellen

Wer einen Notartermin hat, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, der sollte sich rechtzeitig darum kümmern, dass alle notwendigen Unterlagen, die für die Beurkundung benötigt werden, vorliegen. Andernfalls kommt es zu Verzögerungen, die nicht nur ärgerlich sind, sondern überdies viel Geld kosten können.

Tipp 4: Fragen stellen und Klarheit schaffen

Fragen sind ein wichtiger Bestandteil bei der Beurkundung. Das komplette Prozedere über einen externen Notar ist von Rechts wegen deshalb so vorgeschrieben, damit alle beteiligten Parteien ein Gefühl der maximalen Sicherheit erhalten und genau wissen, worauf sie sich einlassen. Deshalb sollten Käufer und Verkäufer unbedingt ihr Recht nutzen während des Verlesens des Kaufvertrags sämtliche Fragen zu stellen, die ihnen auf der Zunge brennen.

Tipp 5: Hilfe vom Makler annehmen

Wer keinen Notar kennt oder sich um den diesbezüglichen Termin aus organisatorischen Gründen nicht weiter kümmern möchte, kann sich an uns als  Makler wenden. Wir helfen Ihnen gern mit Blick auf den Notartermin weiter und kümment uns um Formalitäten und Co. Wir unterstützen Sie beim Hauskauf bzw. Immobilienverkauf. Sprechen Sie uns einfach an.