CO₂-Steuer 2025: Auswirkungen für Immobilienbesitzer und Vermieter in Leipzig

Hardfacts für Eilige

  • CO₂-Preis 2025: 55 €/t CO₂; für 2026 wird ein Preiskorridor bis 65 €/t erwartet. Das verteuert Heizöl und Erdgas spürbar.
  • Kostenaufteilung Miete: Seit 2023 gilt das 10-Stufenmodell – Vermieter:innen beteiligen sich je nach Effizienz des Gebäudes an den CO₂-Kosten; die Aufteilung erfolgt über die Heizkostenabrechnung (Ausnahme: Etagenheizungen/Einfamilienhaus zur Miete – dort rechnen Mieter selbst ab).
  • Erneuerbare ausgenommen? Für nachhaltiges Biogas fällt keine CO₂-Steuer an. Strombetriebene Wärmepumpen verursachen keine zusätzliche CO₂-Abgabe, insbesondere bei Ökostrom/PV.

Was genau wird besteuert – und warum steigen die Heizkosten?

Die nationale CO₂-Bepreisung erfasst seit 2021 fossile Brenn- und Kraftstoffe (z. B. Heizöl, Erdgas). Unternehmen kaufen Zertifikate bzw. zahlen einen Festpreis je Tonne CO₂ und geben die Mehrkosten an Endkund:innen weiter – das betrifft Haushalte, Vermieter:innen und Mieter:innen. 2025 liegt der Satz bei 55 €/t CO₂.

Ab 2027 soll die feste Bepreisung schrittweise in einen handelbaren Emissionshandel (nEHS) übergehen – mit dann marktabhängigen Zertifikatspreisen.

Was heißt das in Euro?

Man rechnet z. B. für ein EFH mit ~18.000 kWh Gas/Jahr: zusätzliche ~200 € p. a. durch den CO₂-Preis (bei 45 €/t; bei 55 €/t entsprechend höher). Bei Öl fallen tendenziell noch etwas höhere CO₂-Kosten an.

Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen

Seit 01.01.2023 gilt: Vermieter:innen dürfen CO₂-Kosten nicht einfach 1:1 auf Mieter:innen abwälzen. Maßgeblich ist der jährliche spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes (kg CO₂/m² Wohnfläche). Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Vermieteranteil – bis zu 95 % in der höchsten Stufe; bei sehr effizienten Gebäuden kann der Mieteranteil bis zu 100 % betragen. Die konkrete Zuordnung erfolgt in der Heizkostenabrechnung.

Spezialfall Abrechnung

  • Zentralheizung: Aufteilung wird in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt.
  • Etagenheizung/Vermietetes Einfamilienhaus: Mieter:innen ermitteln selbst die Verteilung nach Stufenmodell und stellen den Vermieteranteil in Rechnung.

Praxis-Tipp für Vermieter:innen

  • Energieausweis & Verbrauchsdaten bereithalten: Sie sind Basis für die Stufenzuordnung.
  • Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Hydraulischer Abgleich, Fenstertausch) verbessern die Stufe – Vermieteranteil sinkt.
  • Dokumentation (Brennstoffbelege, Abrechnung) erleichtert die korrekte Verteilung und reduziert Rückfragen/Einwände.

Welche Energieträger sind ausgenommen?

Die CO₂-Abgabe fällt nur auf fossile Brennstoffe an. Daraus folgen wichtige Ausnahmen:

  • Nachhaltiges Biogas (z. B. aus Abfall): keine CO₂-Steuer.
  • Wärmepumpe: Nutzt Strom (idealerweise Ökostrom oder Eigenstrom aus PV). Zusätzliche CO₂-Kosten wie bei Gas/Öl fallen nicht an.

Interpretation: Wenn die Hauptenergiequelle des Gebäudes erneuerbar ist und keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden (z. B. Wärmepumpe + Ökostrom, Solarthermie, Biogas), entstehen keine CO₂-Kosten auf Brennstoffe – es gibt also faktisch eine Befreiung, weil keine zertifikatspflichtigen Emissionen anfallen. (Bei Fernwärme kommt es auf den Erzeugungsmix an: fossil erzeugte Fernwärme enthält CO₂-Kosten; biogene/grüne Fernwärme typischerweise nicht.)

Was lässt sich rechtssicher auf Mieter:innen umlegen?

Umlagefähig sind die CO₂-bezogenen Kosten für fossile Heizenergien gemäß Stufenmodell. Praktisch läuft es über die Heizkostenabrechnung:

  • Brennstoffkosten (Erdgas/Heizöl) enthalten die CO₂-Komponente und werden anteilig gemäß Stufe verteilt.
  • Nicht umlagefähig ist der Vermieteranteil, der sich aus dem energetischen Zustand ergibt (sprich: den muss der/die Vermietende tragen).
  • Sonderfall Etagenheizung/EFH zur Miete: Mieter:innen holen sich den Vermieteranteil nach Berechnung zurück (Abrechnung/Verrechnung)

Checkliste Heizkostenabrechnung

  1. Spezifischen CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m²·a) ermitteln bzw. aus Unterlagen entnehmen.
  2. Stufe im 10-Stufenmodell zuordnen.
  3. CO₂-Kostenanteil laut Stufe zwischen Miet- und Vermieterseite aufteilen.
  4. Belege (Brennstoffrechnungen, Emissionswerte) beifügen.
  5. Hinweis auf gesetzliche Grundlage der Kostenaufteilung ergänzen.

Konkrete Auswirkungen und Rechenbeispiele

  • Es entstehen bei einer typischen Gasheizung (18.000 kWh/Jahr) allein durch den CO₂-Preis ~200 € p. a. (bei 45 €/t; Tendenz steigend auf 55 €/t). Ölheizungen liegen höher. Bei Wärmepumpen fallen keine CO₂-Abgaben an; mit PV/Ökostrom sinken die laufenden Kosten zusätzlich.
  •  beziffert die Mehrbelastung beim Heizen (Gas/Öl) bis 2026 und verweist auf Kostensteigerungen pro Liter/je kWh; 2025: 55 €/t.

Besonderheiten für Leipzig & Sachsen

  • Fernwärme Leipzig: Prüft den Erzeugungsmix eures Fernwärmeanbieters. Ist der Anteil fossil, stecken CO₂-Kosten im Arbeitspreis; biogene/erneuerbare Anteile mindern das Risiko. (Die konkrete Mixangabe liefert Ihr Versorger, z. B. in den Preisblättern/FAQs.)
  • Sanierungshebel für Gründerzeit- und Nachkriegsbauten (Leipzig hat viele davon): Dämmung der Gebäudehülle, Fenster, hydraulischer Abgleich, ggf. Niedertemperatur-Heizflächen → verbessern die Stufe im Kostenmodell und senken den Vermieteranteil.
  • Umstiegspfad: Wärmepumpe + PV ist in gut gedämmten Mehrfamilienhäusern zunehmend realistisch (Quartiers-/Hybridlösungen, Wärmepumpen-Booster, Pufferspeicher). Für Bestands-MFH lohnt eine stufenweise Strategie (z. B. erst Hülle/Verteilsystem, dann Wärmeerzeuger).

Handlungsempfehlungen für Vermieter:innen

  1. Status quo erfassen: Energieausweis, Heizwärmebedarf, spezifische Emissionen (kg CO₂/m²·a).
  2. Stufe prüfen: Welche Stufe ergibt sich aktuell? Welcher Vermieteranteil folgt daraus?
  3. Sanierung priorisieren: Dort investieren, wo der größte Stufensprung möglich ist (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung).
  4. Technologiewechsel planen: Fossile Kessel → Wärmepumpe (ggf. Hybrid), Solarthermie, Biomasse. Bei Wärmepumpen keine CO₂-Abgabe und häufig niedrigere Betriebskosten – vor allem mit Ökostrom/PV.
  5. Transparente Kommunikation mit Mieter:innen: Aufteilung erklären, Belege bereitstellen; bei Etagenheizungen aktiv auf das Rückforderungsprozedere hinweisen.

Rechentool: CO₂-Kosten 2025 in typischen Leipziger Gebäuden

Die Tabelle zeigt Beispielwerte für unterschiedliche Heizsysteme und Gebäudearten.
Grundlage: 55 €/t CO₂ ab 2025, Durchschnittsverbräuche nach Gebäudetyp.

Gebäudetyp (Leipzig typisch) Heizsystem Verbrauch/Jahr CO₂-Ausstoß (t) Zusatzkosten 2025 (55 €/t)
Gründerzeit-MFH, unsaniert (8 WE, 600 m²) Gas-Zentralheizung 100.000 kWh ~20 t ~1.100 €
Plattenbau 70er, teilmodernisiert (30 WE, 2.000 m²) Fernwärme (50 % fossil) 250.000 kWh ~25 t ~1.375 €
Einfamilienhaus 90er-Bau (140 m²) Öl-Heizung 20.000 kWh ~5,5 t ~300 €
Neubau-MFH KfW 55 (12 WE, 800 m²) Gas-Brennwert 70.000 kWh ~14 t ~770 €
EFH saniert (120 m²) Wärmepumpe + Ökostrom 8.000 kWh Strom 0 t 0 €

👉 Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Verbrauch, Energiepreisen und Emissionsfaktor des Energieträgers ab. Bei Fernwärme ist entscheidend, wie hoch der Anteil fossiler Erzeugung im lokalen Mix ist.

FAQ für Vermieter:innen und Käufer:innen

Direkt nein – sie trifft Brennstoffe. Jedoch können Strompreise indirekt Kosten aus CO₂-Bepreisungen fossiler Stromerzeugung enthalten. Für Wärmepumpen fallen keine zusätzlichen CO₂-Brennstoffkosten an; mit Ökostrom/PV bleibt man unabhängig von der CO₂-Abgabe.

Wenn keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden (z. B. Biogas, Solarthermie, Wärmepumpe mit Ökostrom), fallen keine CO₂-Brennstoffkosten an – faktische Befreiung. Achtung bei Fernwärme: hängt vom Erzeugungsmix ab.

Mieter:innen berechnen die Stufe und fordern den Vermieteranteil ein.

Nein. Seit 2023 gilt das 10-Stufenmodell: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil. Nur bei sehr effizienten Gebäuden können Mieter:innen 100 % tragen.

Dann fallen keine CO₂-Kosten für Brennstoffe mehr an. Sie sparen Betriebskosten und reduzieren künftige Abgaben vollständig.

Sie benötigen Brennstoffrechnungen, Verbrauchsdaten und Emissionswerte. Bei Etagenheizungen müssen Mieter:innen selbst rechnen und können ihren Anteil vom Vermieter einfordern.

Leipzig hat viele unsanierte Altbauten und fossile Fernwärmeanteile – hier steigen die Vermieteranteile deutlich. Eigentümer:innen moderner Neubauten mit effizienten Heizungen sind deutlich entlastet.

Ja. Jede Verbesserung der Gebäudeeffizienz kann Ihre Kostenanteile im 10-Stufenmodell reduzieren. Bereits Dämmung oder ein Fenstertausch können den Vermieteranteil halbieren.

Für Käufer:innen wird die Energieeffizienz zur echten Kostenfrage. Ein unsaniertes MFH mit Öl- oder Gasheizung kann jährlich mehrere Tausend Euro CO₂-Kosten erzeugen. Moderne Heizsysteme (Wärmepumpe, Biogas, Fernwärme mit hohem erneuerbaren Anteil) sichern langfristige Kostenstabilität.