Alles Neue für 2026 – Interessantes fürs neue Jahr für Eigentümer & Vermieter in Leipzig

Winter in Leipzig

Das Jahr 2026 bringt für Privateigentümer und Vermieter zahlreiche Änderungen mit sich, die den Immobilienalltag spürbar beeinflussen. Steuerliche Spielräume bei der Abschreibung, neue Pflichten rund um Energie, Technik und Trinkwasser sowie strengere Regeln bei Kurzzeitvermietungen treffen bundesweit zu, entfalten ihre Wirkung aber besonders in wachsenden Städten wie Leipzig mit hohem Altbaubestand und angespannter Nachfragesituation.

Gebäude-AfA wieder flexibler nutzbar

Eine zentrale Erleichterung betrifft die Abschreibung von Immobilien (AfA). Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist wieder praktikabler möglich. Entscheidend ist nicht mehr die Form eines bestimmten Gutachtentyps, sondern dessen fachliche Nachvollziehbarkeit.

Gerade bei Gründerzeit- und Nachkriegsbauten, wie sie in vielen Leipziger Stadtteilen prägend sind, kann sich eine verkürzte Nutzungsdauer steuerlich lohnen. Zu diesem Thema haben wir einige ausführliche Blogartikel veröffentlicht. Bei konkreten Fragen dazu können Sie sich gern an uns wenden, rechtssicher beantwortet Ihnen aber ein Steuerberater Ihre Fragen.

Energie & Betriebskosten: Entlastung trifft auf neue Belastungen

Wegfall der Gasspeicherumlage ab 2026

Zum 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage. Das wirkt grundsätzlich kostendämpfend bei Heizkostenabrechnungen, allerdings nicht automatisch senkend, da andere Faktoren gegenläufig wirken können.

CO₂-Preis steigt weiter, aber die Kostenaufteilung bleibt

Der nationale CO₂-Preis bewegt sich 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Die Kosten werden weiterhin nach dem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Aber je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes ist, desto höher ist der Vermieteranteil.

Leipziger Realität:
Viele Bestandsobjekte sind noch nicht energetisch saniert. Für Eigentümer kann es daher wirtschaftlich sinnvoll sein, Sanierungen nicht weiter aufzuschieben, auch, um künftig steigende CO₂-Kosten zu begrenzen.

Fernablesbare Zähler bis Ende 2026

In Mehrfamilienhäusern müssen Heiz- und Warmwasserzähler bis spätestens 31. Dezember 2026 fernablesbar sein. Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Gebäude bereits den Anforderungen entsprechen.

Trinkwasserverordnung: Bleirohre endgültig verboten

Eine klare Frist, die besonders ältere Leipziger Wohnhäuser betrifft, ist die Trinkwasserverordnung
Bis 12. Januar 2026 müssen Bleirohre vollständig entfernt oder stillgelegt worden sein. Neben möglichen Sanktionen geht es vor allem um Haftungsfragen und langfristige Vermietbarkeit. Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung möglich, wenn die Trinkwasserinstallation beispielsweise im Eigenheim oder ausschließlich zum eigenen Gebrauch genutzt wird und eine Gesundheitsschädigung ausgeschlossen werden kann. Diese Fristverlängerung wird beim Gesundheitsamt beantragt.

Die Kurzzeitvermietung wird strenger kontrolliert

Ab 20. Mai 2026 gelten EU-weit neue Regeln für die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb. Plattformen müssen standardisierte Vermietungsdaten an Behörden übermitteln, was die Kontrolle deutlich erleichtert.

Für Leipziger Eigentümer heißt das:

  • mehr Transparenz gegenüber Behörden
  • stärkere Durchsetzung kommunaler Zweckentfremdungsregeln
  • höhere Anforderungen an Registrierung und Dokumentation

Wer Wohnungen zeitweise touristisch vermietet, sollte seine Konstellation rechtzeitig rechtlich prüfen. Allerdings bleibt zu beachten, dass in Leipzig bereits seit dem letzten Jahr keine neuen Genehmigungen für die dauerhafte Kurzzeitvermietung von Wohnungen auf Grund des Zweckentfremdungsverbotes erteilt werden.

Informationen und Meldung von Zweckentfremdung finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Leipzig unter leipzig.de/zweckentfremdungsverbot.