CO₂-Steuer 2025: Auswirkungen für Immobilienbesitzer und Vermieter in Leipzig
Hardfacts für Eilige
- CO₂-Preis 2025: 55 €/t CO₂; für 2026 wird ein Preiskorridor bis 65 €/t erwartet. Das verteuert Heizöl und Erdgas spürbar.
- Kostenaufteilung Miete: Seit 2023 gilt das 10-Stufenmodell – Vermieter:innen beteiligen sich je nach Effizienz des Gebäudes an den CO₂-Kosten; die Aufteilung erfolgt über die Heizkostenabrechnung (Ausnahme: Etagenheizungen/Einfamilienhaus zur Miete – dort rechnen Mieter selbst ab).
- Erneuerbare ausgenommen? Für nachhaltiges Biogas fällt keine CO₂-Steuer an. Strombetriebene Wärmepumpen verursachen keine zusätzliche CO₂-Abgabe, insbesondere bei Ökostrom/PV.
Was genau wird besteuert – und warum steigen die Heizkosten?
Die nationale CO₂-Bepreisung erfasst seit 2021 fossile Brenn- und Kraftstoffe (z. B. Heizöl, Erdgas). Unternehmen kaufen Zertifikate bzw. zahlen einen Festpreis je Tonne CO₂ und geben die Mehrkosten an Endkund:innen weiter – das betrifft Haushalte, Vermieter:innen und Mieter:innen. 2025 liegt der Satz bei 55 €/t CO₂.
Ab 2027 soll die feste Bepreisung schrittweise in einen handelbaren Emissionshandel (nEHS) übergehen – mit dann marktabhängigen Zertifikatspreisen.
Was heißt das in Euro?
Man rechnet z. B. für ein EFH mit ~18.000 kWh Gas/Jahr: zusätzliche ~200 € p. a. durch den CO₂-Preis (bei 45 €/t; bei 55 €/t entsprechend höher). Bei Öl fallen tendenziell noch etwas höhere CO₂-Kosten an.
Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen
Seit 01.01.2023 gilt: Vermieter:innen dürfen CO₂-Kosten nicht einfach 1:1 auf Mieter:innen abwälzen. Maßgeblich ist der jährliche spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes (kg CO₂/m² Wohnfläche). Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Vermieteranteil – bis zu 95 % in der höchsten Stufe; bei sehr effizienten Gebäuden kann der Mieteranteil bis zu 100 % betragen. Die konkrete Zuordnung erfolgt in der Heizkostenabrechnung.
Spezialfall Abrechnung
- Zentralheizung: Aufteilung wird in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt.
- Etagenheizung/Vermietetes Einfamilienhaus: Mieter:innen ermitteln selbst die Verteilung nach Stufenmodell und stellen den Vermieteranteil in Rechnung.
Praxis-Tipp für Vermieter:innen
- Energieausweis & Verbrauchsdaten bereithalten: Sie sind Basis für die Stufenzuordnung.
- Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Hydraulischer Abgleich, Fenstertausch) verbessern die Stufe – Vermieteranteil sinkt.
- Dokumentation (Brennstoffbelege, Abrechnung) erleichtert die korrekte Verteilung und reduziert Rückfragen/Einwände.
Welche Energieträger sind ausgenommen?
Die CO₂-Abgabe fällt nur auf fossile Brennstoffe an. Daraus folgen wichtige Ausnahmen:
- Nachhaltiges Biogas (z. B. aus Abfall): keine CO₂-Steuer.
- Wärmepumpe: Nutzt Strom (idealerweise Ökostrom oder Eigenstrom aus PV). Zusätzliche CO₂-Kosten wie bei Gas/Öl fallen nicht an.
Interpretation: Wenn die Hauptenergiequelle des Gebäudes erneuerbar ist und keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden (z. B. Wärmepumpe + Ökostrom, Solarthermie, Biogas), entstehen keine CO₂-Kosten auf Brennstoffe – es gibt also faktisch eine Befreiung, weil keine zertifikatspflichtigen Emissionen anfallen. (Bei Fernwärme kommt es auf den Erzeugungsmix an: fossil erzeugte Fernwärme enthält CO₂-Kosten; biogene/grüne Fernwärme typischerweise nicht.)
Was lässt sich rechtssicher auf Mieter:innen umlegen?
Umlagefähig sind die CO₂-bezogenen Kosten für fossile Heizenergien gemäß Stufenmodell. Praktisch läuft es über die Heizkostenabrechnung:
- Brennstoffkosten (Erdgas/Heizöl) enthalten die CO₂-Komponente und werden anteilig gemäß Stufe verteilt.
- Nicht umlagefähig ist der Vermieteranteil, der sich aus dem energetischen Zustand ergibt (sprich: den muss der/die Vermietende tragen).
- Sonderfall Etagenheizung/EFH zur Miete: Mieter:innen holen sich den Vermieteranteil nach Berechnung zurück (Abrechnung/Verrechnung)
Checkliste Heizkostenabrechnung
- Spezifischen CO₂-Ausstoß (kg CO₂/m²·a) ermitteln bzw. aus Unterlagen entnehmen.
- Stufe im 10-Stufenmodell zuordnen.
- CO₂-Kostenanteil laut Stufe zwischen Miet- und Vermieterseite aufteilen.
- Belege (Brennstoffrechnungen, Emissionswerte) beifügen.
- Hinweis auf gesetzliche Grundlage der Kostenaufteilung ergänzen.
Konkrete Auswirkungen und Rechenbeispiele
- Es entstehen bei einer typischen Gasheizung (18.000 kWh/Jahr) allein durch den CO₂-Preis ~200 € p. a. (bei 45 €/t; Tendenz steigend auf 55 €/t). Ölheizungen liegen höher. Bei Wärmepumpen fallen keine CO₂-Abgaben an; mit PV/Ökostrom sinken die laufenden Kosten zusätzlich.
- beziffert die Mehrbelastung beim Heizen (Gas/Öl) bis 2026 und verweist auf Kostensteigerungen pro Liter/je kWh; 2025: 55 €/t.
Besonderheiten für Leipzig & Sachsen
- Fernwärme Leipzig: Prüft den Erzeugungsmix eures Fernwärmeanbieters. Ist der Anteil fossil, stecken CO₂-Kosten im Arbeitspreis; biogene/erneuerbare Anteile mindern das Risiko. (Die konkrete Mixangabe liefert Ihr Versorger, z. B. in den Preisblättern/FAQs.)
- Sanierungshebel für Gründerzeit- und Nachkriegsbauten (Leipzig hat viele davon): Dämmung der Gebäudehülle, Fenster, hydraulischer Abgleich, ggf. Niedertemperatur-Heizflächen → verbessern die Stufe im Kostenmodell und senken den Vermieteranteil.
- Umstiegspfad: Wärmepumpe + PV ist in gut gedämmten Mehrfamilienhäusern zunehmend realistisch (Quartiers-/Hybridlösungen, Wärmepumpen-Booster, Pufferspeicher). Für Bestands-MFH lohnt eine stufenweise Strategie (z. B. erst Hülle/Verteilsystem, dann Wärmeerzeuger).
Handlungsempfehlungen für Vermieter:innen
- Status quo erfassen: Energieausweis, Heizwärmebedarf, spezifische Emissionen (kg CO₂/m²·a).
- Stufe prüfen: Welche Stufe ergibt sich aktuell? Welcher Vermieteranteil folgt daraus?
- Sanierung priorisieren: Dort investieren, wo der größte Stufensprung möglich ist (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung).
- Technologiewechsel planen: Fossile Kessel → Wärmepumpe (ggf. Hybrid), Solarthermie, Biomasse. Bei Wärmepumpen keine CO₂-Abgabe und häufig niedrigere Betriebskosten – vor allem mit Ökostrom/PV.
- Transparente Kommunikation mit Mieter:innen: Aufteilung erklären, Belege bereitstellen; bei Etagenheizungen aktiv auf das Rückforderungsprozedere hinweisen.
Rechentool: CO₂-Kosten 2025 in typischen Leipziger Gebäuden
Die Tabelle zeigt Beispielwerte für unterschiedliche Heizsysteme und Gebäudearten.
Grundlage: 55 €/t CO₂ ab 2025, Durchschnittsverbräuche nach Gebäudetyp.
Gebäudetyp (Leipzig typisch) | Heizsystem | Verbrauch/Jahr | CO₂-Ausstoß (t) | Zusatzkosten 2025 (55 €/t) |
---|---|---|---|---|
Gründerzeit-MFH, unsaniert (8 WE, 600 m²) | Gas-Zentralheizung | 100.000 kWh | ~20 t | ~1.100 € |
Plattenbau 70er, teilmodernisiert (30 WE, 2.000 m²) | Fernwärme (50 % fossil) | 250.000 kWh | ~25 t | ~1.375 € |
Einfamilienhaus 90er-Bau (140 m²) | Öl-Heizung | 20.000 kWh | ~5,5 t | ~300 € |
Neubau-MFH KfW 55 (12 WE, 800 m²) | Gas-Brennwert | 70.000 kWh | ~14 t | ~770 € |
EFH saniert (120 m²) | Wärmepumpe + Ökostrom | 8.000 kWh Strom | 0 t | 0 € |
👉 Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen vom individuellen Verbrauch, Energiepreisen und Emissionsfaktor des Energieträgers ab. Bei Fernwärme ist entscheidend, wie hoch der Anteil fossiler Erzeugung im lokalen Mix ist.
FAQ für Vermieter:innen und Käufer:innen
Gilt die CO₂-Steuer auch für Strom?
Direkt nein – sie trifft Brennstoffe. Jedoch können Strompreise indirekt Kosten aus CO₂-Bepreisungen fossiler Stromerzeugung enthalten. Für Wärmepumpen fallen keine zusätzlichen CO₂-Brennstoffkosten an; mit Ökostrom/PV bleibt man unabhängig von der CO₂-Abgabe.
Ist 100 % erneuerbare Wärme komplett befreit?
Wenn keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden (z. B. Biogas, Solarthermie, Wärmepumpe mit Ökostrom), fallen keine CO₂-Brennstoffkosten an – faktische Befreiung. Achtung bei Fernwärme: hängt vom Erzeugungsmix ab.
Wie wird bei Etagenheizungen abgerechnet?
Mieter:innen berechnen die Stufe und fordern den Vermieteranteil ein.
Kann ich die CO₂-Steuer vollständig auf Mieter:innen umlegen?
Nein. Seit 2023 gilt das 10-Stufenmodell: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher der Vermieteranteil. Nur bei sehr effizienten Gebäuden können Mieter:innen 100 % tragen.
Was passiert, wenn ich mein Gebäude auf Wärmepumpe oder 100 % Ökostrom umstelle?
Dann fallen keine CO₂-Kosten für Brennstoffe mehr an. Sie sparen Betriebskosten und reduzieren künftige Abgaben vollständig.
Welche Nachweise brauche ich für die Heizkostenabrechnung?
Sie benötigen Brennstoffrechnungen, Verbrauchsdaten und Emissionswerte. Bei Etagenheizungen müssen Mieter:innen selbst rechnen und können ihren Anteil vom Vermieter einfordern.
Wie hoch ist mein Risiko als Vermieter in Leipzig konkret?
Leipzig hat viele unsanierte Altbauten und fossile Fernwärmeanteile – hier steigen die Vermieteranteile deutlich. Eigentümer:innen moderner Neubauten mit effizienten Heizungen sind deutlich entlastet.
Lohnt sich eine energetische Sanierung aus Sicht der CO₂-Steuer?
Ja. Jede Verbesserung der Gebäudeeffizienz kann Ihre Kostenanteile im 10-Stufenmodell reduzieren. Bereits Dämmung oder ein Fenstertausch können den Vermieteranteil halbieren.
Was bedeutet die CO₂-Steuer für Kaufentscheidungen?
Für Käufer:innen wird die Energieeffizienz zur echten Kostenfrage. Ein unsaniertes MFH mit Öl- oder Gasheizung kann jährlich mehrere Tausend Euro CO₂-Kosten erzeugen. Moderne Heizsysteme (Wärmepumpe, Biogas, Fernwärme mit hohem erneuerbaren Anteil) sichern langfristige Kostenstabilität.