Drohnenaufnahmen für Immobilien: So profitieren Sie vom modernen Vermarktungstool

 

Luftaufnahmen von Immobilien sind ideal, um einen ausdrucksstarken Blick auf Häuser, Gewerbeanlagen und Grundstücke zu gewähren. Mit einer Drohne lassen sich solche Immobilienbilder aus der Vogelperspektive mittlerweile schnell und ansprechend anfertigen. Allerdings darf längst nicht jeder ohne Weiteres eine Drohne steigen lassen und damit Bilder oder Videos machen – das gilt umso mehr für Immobilienaufnahmen aus der Luft.

Welche gesetzlichen Bestimmungen aktuell gelten, inwiefern diese die Vermarktung von Immobilien beeinflussen und warum es sich lohnt, auf einen erfahrenen Luftbild-Fotografen zu setzen, lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Drohnenaufnahmen von Immobilien: Highlight für eine Top-Vermarktung

Aktuelle Rechtslage: Registrierungsplicht für Drohnen

Nachweise und Genehmigungen für Drohnenflug

Drohnenaufnahmen für Immobilien – Unser Service für Sie

Drohnenaufnahmen von Immobilien: Highlight für eine Top-Vermarktung  

Eines steht fest: Luftbilder können die Vermarktung von Immobilien effektiv bereichern. Denn die Draufschau von oben ist eine ansprechende Ergänzung zu den klassischen In- und Outdoor-Aufnahmen und verschafft einen aussagekräftigen Gesamteindruck. Werden Immobilienvideos mit Drohnen erstellt, gelingt dies sogar noch besser. Die zusätzliche Perspektive weckt bei potenziellen Immobilienkäufern das Interesse, fördert die Vorstellungskraft und macht Lust darauf, mehr vom Objekt zu entdecken. Dementsprechend kann es sich durchaus lohnen, in Drohnenaufnahmen von Immobilien zu investieren – sofern diese richtig und professionell umgesetzt werden.

Aktuelle Rechtslage: Registrierungsplicht für Drohen

Egal, ob für private oder gewerbliche Zwecke: Wer Luftaufnahmen mit einer Drohne anfertigen will, muss sich hierfür beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Dies schreibt eine entsprechende EU-Verordnung seit dem 31.12. 2020 gesetzlich vor.

Der Grund: Drohnenflüge stellen mitunter ein Risiko für Menschen, Tiere und Sachgüter dar. Schließlich können die unbemannten Flugobjekte abstürzen und dadurch enormen Schaden anrichten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass durch Luftaufnahmen Persönlichkeits-und Urheberrechte verletzt werden.

Daher gilt für alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind und mit Blick auf Gewicht, Flughöhe und Einsatzzweck von einer bestimmten Vorgabe abweichen, eine Registrierungspflicht. Dieser Registrierungspflicht müssen auch all diejenigen nachkommen, die beabsichtigen, Luftaufnahmen von einer Immobilie anzufertigen.

Nachweise und Genehmigungen für Drohnenflug

Neben einer Registrierung beim Luftfahrtbundesamt schreibt die aktuelle Drohnenverordnung noch weitere Voraussetzungen für die legale Nutzung solcher unbemannten Flugobjekte vor. Welche Zulassungen und Nachweise genau zu erbringen sind, wird durch die Einteilung bestimmter Risikoklassen und Kategorien ausführlich geregelt. Dabei wird auch vorgegeben, ob bzw. wann Drohnenpiloten einen Führerschein nachweisen müssen.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Nutzung von Drohnen versicherungspflichtig ist. Soll heißen: Fernpiloten müssen eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abschließen. Und eine solche kann mitunter ganz schön teuer werden.

Zu guter Letzt muss gegebenenfalls noch eine Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt werden, um den Drohnenflug offiziell zu genehmigen. Das gilt vor allem für Nachtaufnahmen oder in Gebieten, in denen eigentlich Flugverbot herrscht.

Bei Luftbildern von Immobilien sind noch weitere Details zu berücksichtigen. Immerhin greifen solche Aufnahmen mitunter deutlich in die Privatsphäre der Hausbesitzer (und deren Nachbarn) ein. Die Zustimmung von Eigentümern und Nachbarn ist in solchen Fällen zwingend erforderlich. Personen oder persönliche Gegenstände sollten bei der Drohnenfotografie möglichst nicht abgelichtet werden. Stichwort: Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Soll ein Immobilienvideo inklusive musikalischer Untermalung angefertigt werden, wird es noch komplizierter: Denn dann gilt es gegebenenfalls auch Nutzungsrechte für die Musik einzuholen, da andernfalls GEMA-Gebühren fällig werden könnten.

 Voraussetzungen für Drohnenaufnahmen von Immobilien:  

  • Registrierung beim Luftfahrtbundesamt
  • Drohnenführerschein
  • Haftpflichtversicherung für Drohne
  • Oofizielle Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde
  • Zustimmung der Immobilienbesitzer und Nachbarn
  • Nutzungsrechte für Bilder, Musik etc. einholen

Drohnenaufnahmen für Immobilien – Unser Service für Sie

Sie sehen: Drohnenaufnahmen von Immobilien können eine äußerst wirkungsvolle Vermarktungsstrategie sein, allerdings bedarf es für die Umsetzung entsprechendes Knowhow und Expertise. Daher sollten Sie diese Aufgabe am besten einem Profi anvertrauen.

Auch wir bieten Ihnen den Service von Drohnenaufnahmen für Immobilien an. Wenden Sie sich also gern vertrauensvoll an uns und gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Immobilie aus der Luft wirkungsvoll in Szene setzen.