Milieuschutz für sechs Gebiete in Leipzig
Für sechs zentrumsnahe Gebiete der Sachsenmetropole wurde eine sogenannte Milieuschutzverordnung beschlossen. Das Ziel: Wohnen in Leipzig soll für möglichst jedermann bezahlbar sein bzw. bleiben.
Milieuschutzverordnung in Leipzig: Bezahlbarer Wohnraum für alle
Die Einwohnerzahl steigt Jahr für Jahr und lässt die Mietpreise wachsen. Das gilt vor allem für Immobilien im und um das Leipziger Zentrum.
Die Grundlage für den Mietpreisanstieg bilden auch bauliche Veränderungen im Luxussegment. Um diese Entwicklung einzudämmen, hat die Stadt Leipzig nun eine Milieuschutzordnung für sechs zentrumsnahe Gebiete verhängt – offiziell als „Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ geführt.
Gebiete, die unter den Milieuschutz fallen
- Alt-Lindenau
- Connewitz
- Eutritzsch
- Areal um die Eisenbahnstraße
- Am Lene-Voigt-Park in Reudnitz
- Lindenau
Fortan ein Muss: Genehmigungen für bauliche Veränderungen
Das Ziel der Milieuschutzordnung ist es (zentrumsnahes) Wohnen für möglichst jedermann erschwinglich zu machen. Wichtige Voraussetzung hierfür: Gemäß der neuen Satzung bedarf es nun einer offiziellen Genehmigung seitens der Stadt Leipzig, wenn bauliche Veränderungen an Bestandsgebäuden angestrebt werden. Hierzu gehören neben Modernisierungen auch Grundrissänderungen, Anbau von Balkonen oder Abrissmaßnahmen. Luxussanierungen sollen hierdurch reduziert werden.
Leipzigs Immobilienmarkt: Eine Chance für faires Wohnen?
Die aktuelle Milieuschutzverordnung scheint nur der Anfang eins langfristig angestrebten Ziels für den Leipziger Immobilienmarkt zu sein. Denn auch für andere Gebiete von Leipzig sind Aufstellungsbeschlüsse geplant. Diese sollen voraussichtlich im Herbst 2020 dem Stadtrat vorgelegt werden.
Fazit: Mit der Milieuschutzordnung setzt die Stadt Leipzig ein deutliches Zeichen, wie Wohnen in der Sachsenmetropole fortan aussehen soll: Modern, reizvoll und abwechslungsreich – aber eben auch fair und bezahlbar.