Widerrufsbelehrung

Ein Makler wird vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu „belehren“ (offizieller Sprachgebrauch des Gesetzgebers). Ziel ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Dabei sind wir bemüht diesen Prozess für Sie so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten.

Was Sie als Kunde wissen sollten

  • Sie zahlen nur dann eine Provision, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit von uns zurückgeht.
  • Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen wollen (BGH, Urt. V. 3.5.12 – III 62/11).
  • Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie uns den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher auch – nicht berechnet und sind für Sie als Interessent einer angebotenen Immobilie kostenfrei. Wenn Sie sich eine Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
  • Haben Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt, müssen Sie nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Wir werden Ihnen selbstverständlich keine Rechnung stellen.
  • Sie haben das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  • Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  • Wir können das Widerrufsrecht nicht ausschließen und auch Sie können nicht darauf verzichten, da wir beide an die gesetzlichen Vorschriften gebunden sind. Haben wir unsere Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB n.F.). Unsere Leistung ist vollständig erbracht, wenn wir Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages vermittelt oder nachgewiesen“ haben (§ 652 BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben und abschließen können.
  • Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Wir haben hierauf keinen Einfluss. Auch die optionalen Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 356 Abs. 4, 357 Abs. 8 BGB). Möchten wir ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung, bevor wir für Sie tätig werden, dann gehen Sie damit keine gesonderte Vereinbarung ein. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KOENGETER IMMOBILIEN, Inhaber Andreas Köngeter, Ferdinand-Rhode-Straße 3, 04107 Leipzig, Tel: 0341-9837830, info@koengeter-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Widerruf informieren.
  • Wenn Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Sie andere Makler nicht über dieses neue Gesetz informieren, dann liegt das daran, dass diese nicht die neusten gesetzlichen Regelungen kennen. Ein eindeutiges Indiz für unprofessionelle Maklertätigkeit.

Liebe Kunden, unser Fazit für Sie: Wie bisher zahlen Sie nur dann eine Provision, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit von uns zurückgeht. Bei allen Fragen dazu, wenden Sie sich gern an uns, wir beraten Sie umfassend.